Kantonale Subventionen
Berufsbildnerkurse werden von einigen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert. Anspruchsberechtigt sind Teilnehmer/innen deren Arbeits- oder Wohnort in einem subventionierenden Kanton liegen und die den Kurs mit dem Erlangen des Berufsbildnerausweises erfolgreich abschliessen.
Die Subventionsbeiträge werden von den Kantonen direkt an die Berufsbildner AG entrichtet womit sich die Rechnung an die Teilnehmer/innen entsprechend verringert.
Befinden sich sowohl Arbeits- als auch Wohnort in subventionierenden, jedoch unterschiedlichen, Kantonen, so gilt der Arbeitskanton. Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchungsberechtigung irrelevant.
Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden und Uri
Diese Kantone leisten einen Subventionsbeitrag von CHF 400 pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem der erwähnten Kantone arbeitet.
Kanton Aargau
Der Kanton Aargau leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 100 pro Teilnehmer/in.
Kanton Schwyz
Der Kanton Schwyz leistet keine Subventionen an Berufsbildnerkurse anderer Kantone, jedoch Kursvergünstigungen für eigene Kurse. Für Teilnehmende mit Arbeitsort im Kanton Schwyz und mit der Auflage des Amtes für Berufsbildung Schwyz kosten die Kurse CHF 600. Die übrigen Teilnehmenden bezahlen CHF 850. Die Kosten beinhalten auch die Verpflegung und das Schulungsmaterial.
Kanton Solothurn
Der Kanton Solothurn leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250 pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem Solothurner Lehrbetrieb arbeitet.
Kanton Zug
Der Kanton Zug leistet keine Subventionen an Berufsbildnerkurse anderer Kantone, jedoch Kursvergünstigungen für eigene Kurse. Für Teilnehmende im Kanton Zug kosten die Kurse des Amtes für Berufsbildung Zug CHF 480. Die Kosten beinhalten auch die Verpflegung und das Schulungsmaterial.
Kanton Zürich
Der Kanton Zürich leistet zur Zeit keine Subventionsbeiträge an Berufsbildnerkurse.