Kantonale Subventionen

Berufsbildnerkurse werden von einigen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert. Anspruchsberechtigt sind Teilnehmer/innen deren Arbeits- oder Wohnort in einem subventionierenden Kanton liegen und die den Kurs mit dem Erlangen des Berufsbildnerausweises erfolgreich abschliessen.

Die Subventionsbeiträge werden von den Kantonen direkt an die Berufsbildner AG entrichtet womit sich die Rechnung an die Teilnehmer/innen entsprechend verringert.

Befinden sich sowohl Arbeits- als auch Wohnort in subventionierenden, jedoch unterschiedlichen, Kantonen, so gilt der Arbeitskanton. Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchungsberechtigung irrelevant.

Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden und Uri

Diese Kantone leisten einen Subventionsbeitrag von CHF 400 pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem der erwähnten Kantone arbeitet.

Weitere Kantone