Ausgebucht

Modul A: Beraten von Individuen und Institutionen bei Fragen der Berufsbildung

Im Modul A setzen sich die Teilnehmenden mit den Grundlagen der Beratung auseinander. Zudem vertiefen sie ihre Kenntnisse der Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure in der Berufsbildung. Die Teilnehmenden vertiefen ferner die Kenntnisse über den gesetzlichen Rahmen, der ihre Arbeit als Berufsbildungsfachfrau/mann prägt. Der Erwerb der verschiedenen Kenntnisse wird eng an die Berufserfahrung der Berufsbildungsfachfrauen und -männer geknüpft.

Neben der Vermittlung von Wissen stehen die Reflexion des Berufsalltags und die Anwendung des Gelernten in im Zentrum.

Die QS-Kommission empfiehlt dieses Modul als erstes zu absolvieren.

Handlungskompetenzen

A1 – Beratungsgespräche mit Jugendlichen und ihren Bezugspersonen durchführen

A2 – Beratungsgespräche mit Erwachsenen durchführen

A3 – Betriebe und Institutionen beraten

A4 – Bei Fragen zum Qualifikationsverfahren beraten

A5 – Konfliktsituationen bewältigen

Lerninhalte

  • Grundlagen Konfliktmanagement-Modelle

  • Projektmanagementinstrumente

  • Grundlagen der Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen (inkl. psychologische Grundlagen)

  • Angebot der Beratungsinstitutionen z. B. Institutionen für Berufs- und Laufbahnberatung

  • Angebote Beratungsstellen wie Case Management, Suchtberatung und Jugendschutzberatung, psychosoziale Beratungsstellen

  • Mediation

  • Handbücher zum Qualifikationsverfahren

  • Prozesse und Abläufe

  • Bedürfnisse der Akteure

  • rechtliche Grundlagen

  • Aus- und Weiterbildungsangebote

  • Berufsbildungssystem

  • Arbeitsmarkt

  • wirtschaftliche Zusammenhänge

Aufbau

Der Lehrgang wird in einer fixen Lerngruppe besucht.

Das Modul umfasst:

  • 60 Stunden für den Präsenzunterricht

  • 40 Stunden für das Selbststudium

Die aufgeführte Lernzeit ist ohne den Modulabschluss zu verstehen.

Voraussetzungen Zulassung

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Modul sind:

  • Der Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung im Verantwortungsbereich der Berufsbildung.

  • Ein Berufsbildnerausweis oder ein eidg. anerkanntes Diplom als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben (gemäss BBV Art. 44).

Gleichwertigkeitsanerkennung

Du kannst direkt bei www.sbbk.ch abklären, ob du dich (je nach Vorkenntnissen) von Modulen dispensieren lassen kannst.

Berufsprüfung

Alle Details zur Berufsprüfung findest du auf der SBBK Website.

Modulabschluss

Der Modulabschluss für dieses Modul besteht aus einer schriftlichen Fallarbeit. Ein Fall aus der eigenen Praxis wird beschrieben und mit Hilfe der erworbenen theoretischen Grundlagen analysiert. Auf Basis der vorgenommenen Analyse wird reflektiert, was ein nächstes Mal anders gemacht werden sollte.

Das Abgabedatum für die schriftliche Arbeit ist spätestens sechs Monate nach dem letzten Kurstag. Eine Fristverlängerung ist nur mit schriftlichem Antrag via Mail an info@berufsbildner.ch (z.B. inkl. Arztzeugnis) innerhalb der Abgabezeit möglich.

Der Modulabschluss wird mit «bestanden»/«nicht bestanden» beurteilt.

Die Vorgaben für den Modulabschluss sowie dessen Beurteilungskriterien sind auf der Internetseite der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), www.sbbk.ch, publiziert.

Für den Erhalt des Modulzertifikats müssen mindestens 80% Anwesenheitspflicht erfüllt sein. 

Referenten und Referentinnen

Es erwarten dich ausgewählte Referent:innen mit langjähriger Erfahrung in der Ausbildung von Lernenden und Erwachsenen.