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Modul D: Steuern der Qualitätsentwicklung

Im Modul D erarbeiten die Teilnehmenden die Grundlagen einfacher Statistiken. Sie setzen sich mit dem Aufbau und der Aussagekraft von Statistiken auseinander und lernen diese zu interpretieren. In diesem Zusammenhang befassen sie sich mit Instrumenten zur Sicherung der Ausbildungsqualität.

Zudem lernen die Teilnehmenden den Prozess der Umsetzung neuer Ausbildungsgrundlagen und die damit verknüpften Umsetzungsdokumente kennen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Qualitätssicherung bei der Durchführung von Qualifikations-verfahren. Die Teilnehmenden arbeiten sich anhand von konkreten Beispielen aus der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung in die Thematik ein.

In diesem Modul findet zudem eine Auseinandersetzung mit den Rollen und Verantwortlichkeiten der drei Lernorte und deren Beaufsichtigung statt. Die wichtigsten Aspekte werden hierzu aufgezeigt und diskutiert.

Handlungskompetenzen

D1 – Ausbildungsqualität sichern

D2 – Ausbildungen implementieren

D3 – Lernorte beaufsichtigen

D4 – Qualität der Durchführung der Qualifikationsverfahren sicherstellen

Lerninhalte

Berufsbildungsfachfrauen und -männer mit eidg. FA sind fähig,

  • Qualitätsinstrumente anzuwenden

  • eine einfache Statistik zu erstellen

  • Statistiken zu interpretieren

  • Massnahmen für die Qualitätsentwicklung vorzuschlagen

  • den Prozess der Umsetzung neuer Ausbildungsgrundlagen zu steuern

  • gemeinsam mit den Beteiligten Umsetzungsdokumente zu entwickeln

  • die bei der Durchführung eines Qualifikationsverfahrens entstehenden Probleme anzusprechen

  • konkrete Massnahmen für die Verbesserung der Qualität der Durchführung von Qualifikationsverfahren zu treffen

  • Probleme an den Lernorten anzusprechen

  • geeignete Massnahmen für die Lösung der Probleme zu definieren

Aufbau

Das Modul umfasst:

  • 24 Stunden für den Präsenzunterricht

  • 20 Stunden für das Selbststudium

Die aufgeführte Lernzeit ist ohne den Modulabschluss zu verstehen.

Voraussetzungen Zulassung

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Modul sind:

  • Der Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung im Verantwortungsbereich der Berufsbildung.

  • Ein Berufsbildnerausweis oder ein eidg. anerkanntes Diplom als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben (gemäss BBV Art. 44).

Gleichwertigkeitsanerkennung

Sie können direkt bei www.sbbk.ch abklären, ob Sie sich (je nach Vorkenntnissen) von Modulen dispensieren lassen können.

Berufsprüfung

Alle Details zur Berufsprüfung finden Sie auf der SBBK Website.

Modulabschluss

Der Modulabschluss für dieses Modul besteht aus einer schriftlichen Fallarbeit. Ein Fall aus der eigenen Praxis wird beschrieben und mit Hilfe der erworbenen theoretischen Grundlagen analysiert. Auf Basis der vorgenommenen Analyse wird reflektiert, was ein nächstes Mal anders gemacht werden sollte.

Das Abgabedatum für die schriftliche Arbeit ist spätestens sechs Monate nach dem letzten Kurstag. Eine Fristverlängerung ist nur mit schriftlichem Antrag via Mail an info@berufsbildner.ch (z.B. inkl. Arztzeugnis) innerhalb der Abgabezeit möglich.

Der Modulabschluss wird mit «bestanden»/«nicht bestanden» beurteilt.

Die Vorgaben für den Modulabschluss sowie dessen Beurteilungskriterien sind auf der Internetseite der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), www.sbbk.ch publiziert.

Für den Erhalt des Modulzertifikats müssen mindestens 80% Anwesenheitspflicht erfüllt sein. 

Referenten und Referentinnen

Es erwarten Sie ausgewählte Referent/innen mit langjähriger Erfahrung in der Ausbildung von Lernenden und Erwachsenen.