Allgemeine Informationen zum Berufsbildnerkurs

Seit über 10 Jahren spricht man schon nicht mehr vom Lehrmeister und seinen Lehrlingen, sondern vom Berufsbildner oder der Berufsbildnerin und den Lernenden.

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Voraussetzungen

Es gibt grundsätzlich keine gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Berufsbildnerkurs. Eine Ausnahme ist der Kanton Schwyz, der mindestens zwei Jahre Berufserfahrung voraussetzt. Für die Akkreditierung als Berufsbildungsverantwortliche/r und für die Erteilung einer Bildungsbewilligung ist das Berufsbildungsamt deines Arbeitskantons zuständig. Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind in der Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes definiert.

Dazu gehören eine bestimmte Anzahl Jahre beruflicher Praxis im Lehrgebiet und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein höherer Fachabschluss (BP/HF).

Sind diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ist der eidgenössisch anerkannte Berufsbildnerausweis vorhanden, so erteilt das Berufsbildungsamt des Arbeitskantons die Bewilligung.

Weitere Auskünfte erhältst du beim zuständigen Berufsbildungsamt deines Arbeitskantons.

Dauer

5 Tage à 8 Kursstunden, also insgesamt total 40 Kursstunden. Unsere Kurse finden meist über zwei Wochen verteilt statt. In Zürich und Bern führen wir auch mehrmals jährlich Wochenend- und Samstagskurse durch.

Durchführungsorte

Unsere Kurse kannst du aktuell in folgenden Kantonen besuchen:

AG, BE, NW, OW, UR, ZH.

Da der Abschluss eidgenössisch anerkannt ist, kannst du den Berufsbildnerkurs in jedem Kanton besuchen.

Kursausweis

Bei vollständigem Besuch des Kurses erhältst du am Ende den eidgenössisch anerkannten Ausweis für Berufsbildner:innen. Dieser ist in der ganzen Schweiz gültig.

Kosten

CHF 790.– Kurskosten Kanton AG, BE, ZH (inkl. Unterlagen und Kursausweis).

CHF 740.– Kurskosten Kanton NW, OW, UR (inkl. Unterlagen und Kursausweis).

Handbuch betriebliche Grundbildung.

Das Handbuch enthält alle wichtigen Informationen rund um die Aufgaben der Berufsbildner:innen und kann in digitaler Version direkt hier heruntergeladen werden. Alternativ kannst du das Handbuch auch über den Shop des schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung (SDBB) in physischer Form bestellen.

Anrechnung von bereits erbrachten Bildungsleistungen (Teildispensation)

Kannst du bereits gleichwertige Bildungsleistungen nachweisen? Dann hast du die Möglichkeit, beim zuständigen Berufsbildungsamt eine Gleichwertigkeitsanerkennung oder eine Teildispensation (für einzelne Kurstage) zu beantragen. Das Adressverzeichnis aller Berufsbildungsämter findest du hier.

Kantonale Subventionen

Berufsbildnerkurse der berufsbildner.ch AG werden von diversen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert. Jedoch sind bis auf den Fachausweis als Berufsbildungsfachfrau/-fachmann alle Weiterbildungsseminare von der Subvention ausgeschlossen.

Anspruchsberechtigt sind Teilnehmer:innen, die den Kurs bei der berufsbildner.ch AG absolvieren, deren Arbeits- oder Wohnort in einem subventionierenden Kanton liegt und die den Kurs mit dem Erlangen des Berufsbildnerausweises erfolgreich abschliessen. Falls sich sowohl Arbeits- als auch Wohnort in subventionierenden, jedoch unterschiedlichen Kantonen befinden, gilt bei der Abrechnung der Arbeitskanton. Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchungsberechtigung irrelevant.

Fragezeichen

Kanton Aargau

Der Kanton Aargau leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 100.– pro Teilnehmer:in, sofern diese Person im Kanton wohnhaft ist.

Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri

Diese Kantone leisten einen Subventionsbeitrag von CHF 400.– pro Teilnehmer:in, sofern diese Person in einem der erwähnten Kantone arbeitet.

Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz leistet keine Subventionen an Berufsbildnerkurse anderer Kantone, jedoch Kursvergünstigungen für eigene Kurse. Für Teilnehmende mit Arbeitsort im Kanton Schwyz und mit der Auflage des Amtes für Berufsbildung Schwyz kosten die Kurse CHF 600.–. Die übrigen Teilnehmenden bezahlen CHF 850.–. Die Kosten beinhalten auch die Verpflegung und das Schulungsmaterial.

Kanton Schaffhausen

Für Berufsbildner:innen, die im Kanton Schaffhausen arbeiten oder wohnen, subventioniert der Kanton den Berufsbildnerkurs mit CHF 200.-, sofern der Kurs im Kanton Schaffhausen absolviert wird.

Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250.– pro Teilnehmer:in, sofern diese Person in einem Solothurner Lehrbetrieb arbeitet.

Kanton Zürich

Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250.- pro Teilnehmer:in, sofern diese Person in diesem Kanton arbeitet.

Die Subvention gilt nur für Berufsbildnerkurse. Weiterbildungsseminare sind von der Subvention ausgeschlossen.