Im Modul C erarbeiten die Teilnehmenden die Grundlagen für die Planung und Durchführung von kurzen Bildungsmassnahmen. Sie lernen die wichtigsten Aspekte kennen, die es bei der Planung einer Bildungsmassnahme zu beachten gilt. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Analyse der Zielgruppe. Die Teilnehmenden setzen sich zudem mit methodischen und didaktischen Aspekten des Unterrichts auseinander.
In diesem Modul üben die Teilnehmenden die Durchführung von Bildungsmassnahmen. Dabei lernen sie die Qualitätsmerkmale von gutem Unterricht kennen und trainieren ihre Reflexionsfähigkeit.
C1 – Bildungsmassnahme entwickeln
C2 – Bildungsmassnahme umsetzen
C3 – Lernprozesse begleiten
Berufsbildungsfachfrauen und -männer mit eidg. FA sind fähig
eine Bildungsmassnahme auf die Bedürfnisse der Zielgruppe auszurichten
ein Bildungsangebot didaktisch angemessen zu planen
verschiedene Unterrichtsmethoden in ein Bildungsangebot einzubeziehen
die administrativen Aspekte eines Kurses oder einer Schulung zu handhaben
komplexe Sachverhalte verständlich zu erläutern
den Transfer von theoretischen Inhalten in die Berufspraxis der Teilnehmenden zu unterstützen
ein lernförderliches Klima zu schaffen
eine Diskussion zu moderieren
einen Reflexionsprozess anzuleiten
Personen mit Lernschwierigkeiten an die entsprechende Fachperson weiterzuverweisen
Das Modul umfasst:
8 Tage (5 Tage Präsenzunterricht & 3 Tage online)
30 Stunden für das Selbststudium
Die aufgeführte Lernzeit ist ohne den Modulabschluss zu verstehen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Modul sind:
Der Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung im Verantwortungsbereich der Berufsbildung.
Ein Berufsbildnerausweis oder ein eidg. anerkanntes Diplom als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben (gemäss BBV Art. 44).
Du kannst direkt bei www.sbbk.ch abklären, ob du dich (je nach Vorkenntnissen) von Modulen dispensieren lassen kannst.
Alle Details zur Berufsprüfung findest du auf der SBBK Website.
Der Modulabschluss für dieses Modul besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Für den schriftlichen Teil wird eine Planung für eine Bildungsmassnahme erarbeitet. Für den mündlichen Teil wird eine Sequenz der geplanten Bildungsmassnahme mit den Modulteilnehmenden durchgeführt.
Das Abgabedatum für die schriftliche Arbeit ist spätestens sechs Monate nach dem letzten Kurstag. Eine Fristverlängerung ist nur mit schriftlichem Antrag via Mail an info@berufsbildner.ch (z.B. inkl. Arztzeugnis) innerhalb der Abgabezeit möglich. Die Minilektion (mündlicher Teil) muss am letzten Kurstag gehalten werden
Der Modulabschluss wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ beurteilt.
Die Vorgaben für den Modulabschluss sowie dessen Beurteilungskriterien sind auf der Internetseite der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), www.sbbk.ch, publiziert.
Für den Erhalt des Modulzertifikats müssen mindestens 80% Anwesenheitspflicht erfüllt sein.
Es erwarten dich ausgewählte Referent:innen mit langjähriger Erfahrung in der Ausbildung von Lernenden und Erwachsenen.