Kantonale Subventionen

Berufsbildnerkurse der berufsbildner.ch AG werden von diversen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert. Weiterbildungsseminare sind von der Subvention ausgeschlossen.

Anspruchsberechtigt sind TeilnehmerInnen, die den Kurs bei der berufsbildner.ch AG absolvieren, deren Arbeits- oder Wohnort in einem subventionierenden Kanton liegt und die den Kurs mit dem Erlangen des Berufsbildnerausweises erfolgreich abschliessen. Falls sich sowohl Arbeits- als auch Wohnort in subventionierenden, jedoch unterschiedlichen Kantonen befinden, gilt bei der Abrechnung der Arbeitskanton. Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchungsberechtigung irrelevant.

Die Subventionsbeiträge werden im Voraus an die Teilnehmenden gutgeschrieben und auf der Rechnung abgezogen.

Teildispensierte sind von der Subvention ausgeschlossen.

Sinnbild

Kanton Aargau

Der Kanton Aargau leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 100.– pro Teilnehmer/in, sofern diese Person im Kanton wohnhaft ist.

Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri

Diese Kantone leisten einen Subventionsbeitrag von CHF 400.– pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem der erwähnten Kantone arbeitet.

Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz leistet keine Subventionen an Berufsbildnerkurse anderer Kantone, jedoch Kursvergünstigungen für eigene Kurse. Für Teilnehmende mit Arbeitsort im Kanton Schwyz und mit der Auflage des Amtes für Berufsbildung Schwyz kosten die Kurse CHF 600.–. Die übrigen Teilnehmenden bezahlen CHF 850.–. Die Kosten beinhalten auch die Verpflegung und das Schulungsmaterial.

Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250.– pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem Solothurner Lehrbetrieb arbeitet.

Kanton Zürich

Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250. pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in diesem Kanton arbeitet.

Subventioniert werden ausschliesslich Berufsbildnerkurse, die von der berufsbildner.ch AG organisiert werden. Weiterbildungsseminare sind von der Subvention ausgeschlossen.