Der Kanton Aargau leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 100.– pro Teilnehmer/in, sofern diese Person im Kanton wohnhaft ist.
Diese Kantone leisten einen Subventionsbeitrag von CHF 400.– pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem der erwähnten Kantone arbeitet.
Der Kanton Schwyz leistet keine Subventionen an Berufsbildnerkurse anderer Kantone, jedoch Kursvergünstigungen für eigene Kurse. Für Teilnehmende mit Arbeitsort im Kanton Schwyz und mit der Auflage des Amtes für Berufsbildung Schwyz kosten die Kurse CHF 600.–. Die übrigen Teilnehmenden bezahlen CHF 850.–. Die Kosten beinhalten auch die Verpflegung und das Schulungsmaterial.
Für Berufsbildner:innen, die im Kanton Schaffhausen arbeiten oder wohnen, subventioniert der Kanton den Berufsbildnerkurs mit CHF 200.-, sofern der Kurs im Kanton Schaffhausen absolviert wird.
Der Kanton Solothurn leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250.– pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem Solothurner Lehrbetrieb arbeitet.
Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250. pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in diesem Kanton arbeitet.
Subventioniert werden ausschliesslich Berufsbildnerkurse, die von der berufsbildner.ch AG organisiert werden. Weiterbildungsseminare sind von der Subvention ausgeschlossen.